Der Traum vom barrierefreien (Eigen)Heim

- Ein Aufzug ist sicherlich für einen Rollstuhlfahrer vorteilhaft, aber auch teuer (Ralf Roletschek/wikipedia)
Behinderte Menschen bekommen finanzielle Unterstützung bei Neu- oder Umbauten. Uneingeweihte werden jedoch mit einer Vielzahl an Förderungsprogrammen erschlagen. Dass es auch noch bundesländer-spezifische Regelungen gibt, lichtet den Finanzierungsdschungel nicht – im Gegenteil.
Worauf ist also zu achten? Welche Förderprogramme kommen in Frage? Und wie geht man eigentlich am besten vor, wenn man barrierefrei (um)bauen will? Dieser Artikel soll Ihnen einen groben Überblick sowie Orientierungshilfe verschaffen.
Wohnbauförderung ist Ländersache
Die Länder fördern einen Neu- oder Umbau mit Anpassungen „an die Belange von Menschen mit Behinderung“ mit so genannten leistungsfreien Darlehen – sprich: Zuschüssen. Allerdings in unterschiedlichen Höhen und unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Bayrische Wohnungsbauprogramm zum Beispiel vergibt bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit. Dazu muss ein Antrag beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt gestellt werden. Von dort erhält man auch weitere Auskünfte.
Kam die Behinderung wegen eines Betriebsunfalls oder einer Berufskrankheit zustande, dann ist die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Unabhängig von Einkommen und Vermögen werden alle notwendigen baulichen Anpassungsmaßnahmen in voller Höhe übernommen.
Zuschuss für behinderte Menschen im Berufsleben
Behinderte Berufstätige können aufgrund ihres Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zuschüsse oder verbilligte Darlehen erhalten, die “der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang“ dienen. Hierfür ist das Integrationsamt oder – wenn der Betroffene bereits 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hatte – die Rentenversicherung zuständig. Freiberuflich oder selbstständig Tätige wenden sich ebenfalls an das Integrationsamt.
Auch die Pflegeversicherung ist ein möglicher Zuschussgeber für bauliche Anpassungen – die Einstufung auf eine Pflegestufe vorausgesetzt. Bei einem Eigenteil von 10% der Kosten, jedoch bis maximal 50% des monatlichen Bruttoeinkommens erhält der Antragssteller vermögensunabhängig bis zu 2557 Euro pro Baumaßnahme. Allerdings sei hier darauf hingewiesen, dass alle – auch zeitlich nicht zusammen liegende – Baumaßnahmen in einer Wohnung als eine einzige Maßnahme betrachtet werden. Erst wenn sich der gesundheitliche Zustand des Antragstellers verschlechtert, hat er wieder Anspruch auf diesen Zuschuss.

- Logo von Barrierefrei Leben e.V.
Ein Angebot für alle: der KfW-Kredit
Der Vollständigkeit halber soll hier auch das zinsvergünstigte Darlehen vom Kreditinstitut für Wiederaufbau erwähnt werden. Obgleich dieses Angebot auch Menschen ohne Behinderung offensteht, ist das eine gute Möglichkeit, für einen Neubau bis zu 100.000 Euro zu niedrigen Zinsen zu erhalten. Auch für „barrierereduzierende“ Umbauten wird ein Kredit angeboten. Beide Förderprogramme vom KfW sind übrigens einkommensunabhängig.
Eine gute Anlaufstelle für den Anfang bildet die privat betriebene Online-Wohnberatung des Vereins „Barrierefrei Leben e.V.“. Sie finden hier nützliche Informationen und können kostenlos Baupläne auf Einhaltung der DIN 18025 überprüfen lassen sowie Vorschläge für eine barrierefreie Ausstattung einholen.
Gut informiert ist halb gebaut
Mit dem dortigen Wegweiser kann Ihr barrierefreies (Eigen)Heim Schritt für Schritt Wirklichkeit werden. Auch wenn Sie sich umfangreich über die Voraussetzungen und Förderzwecke der einzelnen Programme informieren müssen, es wird sich im Endeffekt lohnen. Und zum Schluss noch was ganz Wichtiges: Die Förderanträge müssen in der Regel noch VOR Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Text: TMI
Fotos: pixelio, wikipedia, Barrierefrei leben e.V.
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Ist hilfreich und gut verständlich! Die Praxis wird es zeigen.